Die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (ESA) haben am 20. November 2024 gemeinsame Leitlinien verabschiedet, die den systematischen Austausch von Informationen bei der Beurteilung der Eignung von Schlüsselpersonen im Finanzsektor regeln. Ziel ist es, die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit (Fit and Proper) von Geschäftsleitern, Inhabern qualifizierter Beteiligungen und anderen Schlüsselpersonen in Finanzinstituten zu verbessern.
Ziele der neuen Leitlinien
Die Leitlinien schaffen eine einheitliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und gewährleisten:
- Harmonisierung der Verfahren zur Eignungsprüfung,
- verbesserte Transparenz bei der Bewertung von Schlüsselpersonen,
- datenschutzkonforme Verwaltung sensibler Informationen.
Kernbestandteile des neuen Informationssystems
Das von den ESA eingeführte System umfasst:
- Datenbank:
- Erfassung von Basisinformationen wie Name, Geburtsdatum und Unternehmensdetails.
- Qualitative Bewertungen und detaillierte Ergebnisse werden bei Bedarf bilateral ausgetauscht.
- Standardisierter Datenfluss:
- Nationale Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, relevante Daten in das System einzuspeisen.
- Datenschutz:
- Die Verarbeitung sensibler Informationen erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Zeitplan für die Umsetzung
Die nationalen Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, die neuen Regeln bis spätestens Mitte 2025 vollständig umzusetzen.
Bedeutung für den Finanzsektor
Die Leitlinien stärken die Integrität des Finanzsystems, indem sie sicherstellen, dass Leitungspersonen in Finanzinstituten die notwendigen Qualifikationen und die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen. Gleichzeitig fördern sie den grenzüberschreitenden Austausch relevanter Informationen und schaffen eine Grundlage für konsistente Entscheidungen in der gesamten EU.
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