Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Bilanzierung von Handelsbestands-Finanzinstrumenten

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat am 25. Oktober 2024 den Entwurf einer Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung veröffentlicht: IDW ERS BFA 2 n.F. Diese behandelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten und ersetzt die bisherige Fassung von 2010.

Wesentliche Inhalte der Neufassung

  1. Bewertung von Handelsbestands-Finanzinstrumenten:
    • Gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB sind Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten.
    • Der Entwurf klärt Zweifelsfragen zur Zuordnung und Bewertung dieser Instrumente sowie deren Umwidmung nach den Vorschriften des HGB.
  2. Aufwendungen und Erträge:
    • Präzisierungen zum Ausweis der aus Handelsbestands-Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge.
  3. Anhangangaben:
    • Anforderungen an die Angaben im Anhang gemäß HGB und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) werden konkretisiert.

Hintergrund

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die Zeitwertbilanzierung für Handelsbestands-Finanzinstrumente bei Kreditinstituten verpflichtend eingeführt. Seitdem liefert die Stellungnahme IDW RS BFA 2 Interpretationshilfen zu den gesetzlichen Anforderungen. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen und klärt weitere praxisrelevante Fragen.

Konsultationsprozess

  • Veröffentlichung: Der Entwurf steht auf der Website des IDW zum Download bereit.
  • Feedback: Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.

Institute sollten die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen der Konsultation auf spezifische Fragestellungen hinzuweisen.

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