Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat am 25. Oktober 2024 den Entwurf einer Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung veröffentlicht: IDW ERS BFA 2 n.F. Diese behandelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten und ersetzt die bisherige Fassung von 2010.
Wesentliche Inhalte der Neufassung
- Bewertung von Handelsbestands-Finanzinstrumenten:
- Gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB sind Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten.
- Der Entwurf klärt Zweifelsfragen zur Zuordnung und Bewertung dieser Instrumente sowie deren Umwidmung nach den Vorschriften des HGB.
- Aufwendungen und Erträge:
- Präzisierungen zum Ausweis der aus Handelsbestands-Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge.
- Anhangangaben:
- Anforderungen an die Angaben im Anhang gemäß HGB und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) werden konkretisiert.
Hintergrund
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die Zeitwertbilanzierung für Handelsbestands-Finanzinstrumente bei Kreditinstituten verpflichtend eingeführt. Seitdem liefert die Stellungnahme IDW RS BFA 2 Interpretationshilfen zu den gesetzlichen Anforderungen. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen und klärt weitere praxisrelevante Fragen.
Konsultationsprozess
- Veröffentlichung: Der Entwurf steht auf der Website des IDW zum Download bereit.
- Feedback: Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.
Institute sollten die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen der Konsultation auf spezifische Fragestellungen hinzuweisen.
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