Am 6. Dezember 2024 hat die BaFin einen Entwurf zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV) veröffentlicht. Ziel ist es, die Anforderungen der EU-Verordnung 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act – DORA) stärker in die jährlichen Aufsichtsprüfungen einzubinden.
Hintergrund der Änderungen
Die Änderungen zielen darauf ab, die digitale operationelle Resilienz von Wertpapierinstituten und Schwarmfinanzierungsdienstleistern zu stärken.
- Digital Operational Resilience Act (DORA): Die EU-Verordnung 2022/2554 verpflichtet Finanzunternehmen, ihre IT-Systeme und Prozesse so zu gestalten, dass sie gegen digitale Bedrohungen und Störungen gewappnet sind.
- Erweiterte Prüfungsanforderungen: Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Einhaltung der DORA-Vorgaben im Rahmen der jährlichen Prüfungsberichte umfassend dokumentiert und bewertet wird.
Wesentliche Inhalte des Entwurfs
- WpIPrüfbV:
- Integration spezifischer Anforderungen aus DORA in die Prüfungsberichte von Wertpapierinstituten.
- Berücksichtigung der digitalen Resilienz als zentraler Prüfungsbereich.
- SchwarmfdPV:
- Anpassung der Prüfungsanforderungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister, insbesondere in Bezug auf IT-Sicherheitsmaßnahmen und Krisenmanagement.
Konsultationsverfahren
- Veröffentlichung: Der Entwurf wurde am 6. Dezember 2024 auf der Website der BaFin veröffentlicht.
- Konsultation: Die Konsultation läuft unter der Bezeichnung Konsultation 11/2024. Interessierte Kreise sind eingeladen, Stellungnahmen einzureichen.
Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten die Konsultation nutzen, um mögliche Auswirkungen auf ihre Prüfungsprozesse frühzeitig zu adressieren.
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